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Der Schneedienst

Der Winterdienst beinhaltet die Entfernung von Schnee und Eis im Stadtgebiet.
Die Stadtwerke sind zuständig für die Räumung aller öffentlichen Straßen und der nicht an Privatgrundstücke angrenzenden Gehsteige. Bei Letzteren sind die Bürger verpflichtet, selbst die rechtzeitige Räumung vorzunehmen.
Im Jahr 2005 übernehmen die Stadtwerke auch die Schneeräumung in den städtischen Parks an den Wochenenden.

Maßnahmen

Die Schneeräumung erfolgt von November bis März auf Gehsteigen und von November bis April auf Straßen.
Den Räumdienst übernehmen von den Stadtwerken beauftragte externe Unternehmen, deren Einsatz vom Einsatzleiter der Stadtwerke koordiniert wird. Zum Einsatz kommen Schneefräsen, Schneepflüge und Streuwagen.
Auf den Einsatz von Streusalz wird wegen der umweltschädlichen Wirkungen gänzlich verzichtet; eine Ausnahme gilt für Stellen, die als besonders gefährlich eingestuft werden
Das Einsammeln des gestreuten Splits erfolgt nach freiem Ermessen der Stadtwerke, je nach zeitlicher Verfügbarkeit. Dabei gilt, dass Split öffentliche Mittel bindet und deshalb vor seiner Entsorgung weitestmöglich genutzt werden soll.

Die Schneeräumung in den Parkanlagen übernehmen die Stadtwerke nur am Wochenende. Sie nehmen den Winterdienst stellvertretend für das städtische Gartenamt in der Zeit von Freitag, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 17.00 Uhr vor (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr wird wegen der unzureichenden Beleuchtung in den Parks nicht geräumt). An den Werktagen erfolgt die Schneeräumung in den Parkanlagen durch das städtische Gartenamt.

Die Beseitigung der glatteisbedingten Gefahren schließlich erfolgt, ebenfalls von November bis März, durch den Bereitschaftsdienst, der mit Hilfe von manuellen Geräten, Streumitteln und Salz schnell für Abhilfe sorgt.

Einsätze

Die Einsätze werden vom Einsatzleiter bestimmt, der entscheidet, ob ein Ausrücken der Fahrzeuge notwendig ist. Wurde die tatsächliche Notwendigkeit eines Einsatzes festgestellt, müssen die Mannschaften ihre Arbeit innerhalb von 60 bis 120 Minuten nach Abruf beginnen.

Prioritäten

Es ist nicht möglich, die ganze Stadt gleichzeitig zu räumen, weshalb die ausführenden Firmen nach einem Prioritätenplan vorgehen. Priorität haben beispielsweise bei den Straßen die Zufahrten zur Stadt von den großen Arterien (Schnellstraße und Zufahrten von den Tälern), die Zufahrten zu Krankenhäusern, Feuerwehr und Ordnungskräften; danach wird das restliche Straßennetz geräumt.

Radwege müssen nicht zwingend geräumt werden, da sie nicht zu den primären Verkehrswegen zählen. Sie werden aber ebenfalls freigemacht, sofern sie nicht als Schneedeponieplätze genutzt werden.

Kontroll- und Alarmstellen

Den Alarm für den Schneedienst oder die Glatteisbekämpfung geben die Stadtwerke, der Südtiroler Wachdienst, die Feuerwehr, die Stadtpolizei, die Ordnungskräfte sowie auch die Einwohner selbst. Die Entscheidung, ob ein Einsatz gefahren werden soll, trifft allerdings der diensthabende Einsatzleiter.

Pflichten der Bürger

Die Bürger sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden privaten und öffentlichen Gehsteige zu räumen. Unabhängig von den bei Schneefall und Glättebildung vorgesehenen Maßnahmen ist jeder Bürger außerdem verpflichtet, für eine den Witterungsverhältnissen entsprechende Ausrüstung zu sorgen. So wird von jedem Bürger verlangt, dass er Schneeketten an seinem Auto anlegt und sich als Fußgänger besonders vorsichtig verhält.




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Verordnung des Bürgermeisters - Schneedienst
Verordnung des Bürgermeisters zur Räumung der Gehsteige von Schnee und Eis.
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